Finanzierung Wohneigentum

Vorsorgegelder können zur Finanzierung von selbstbewohntem Wohneigentum verwendet werden. Dabei stehen zur Wohneigentumsförderung (WEF) zwei Möglichkeiten zur Verfügung:

 

  • Auszahlung als Ergänzung zu den Eigenmitteln
  • Verpfändung als Sicherheit