Mutationen Familienzulagen

Änderungen der persönlichen, finanziellen und beruflichen Verhältnisse, die den Anspruch auf Familienzulagen und dessen Höhe beeinflussen, melden Sie bitte direkt Ihrem/r Arbeitgeber/in oder uns als Ihrer zuständigen Familienausgleichskasse. Es besteht eine gesetzliche Meldepflicht.

 

Gründe dafür sind beispielsweise:

 

  • Austritte
  • Krankheiten und Unfälle mit Verhinderung an der Arbeitsleistung von eventuell mehr als drei Monaten
  • Geburt oder Tod eines Kindes sowie Wegzug des Kindes aus der Schweiz
  • Beginn, Abbruch oder Beendigung der Ausbildung, sowie Änderung der Einkommensverhältnisse eines Kindes
  • Trennung oder Scheidung sowie Obhuts- oder Sorgerechtswechsel
  • Aufnahme einer Erwerbstätigkeit durch den anderen Elternteil
  • Wechsel des Kantons, in dem der andere Elternteil erwerbstätig ist oder in dem das Kind wohnt